Ernährungstherapie &
-coaching

Die mobile Ernährungsberatungspraxis

Kostenbeteiligung über die Krankenkassen

Die Ernährungsberatung kann auf freiwilliger Basis von der Krankenkasse bezuschusst werden. Fragen Sie Ihre Krankenkasse individuell an.

Für die Kostenerstattung der Ernährungstherapie benötigen Sie eine „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ von ihrem Arzt. Diese funktioniert ähnlich wie ein Rezept und wird zusammen mit der Rechnung nach der Therapie bei der Krankenkasse eingereicht. Die Höhe der Bezuschussung variiert je nach Krankenkasse, wobei durchschnittlich ca. 80 % der Kosten übernommen werden.

Die Anzahl der Termine werden individuell vereinbart, je nach Anliegen der Ernährungsberatung oder Komplexität des Krankheitsbildes bei der Ernährungstherapie.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Absprache mit ihrer Krankenkasse.

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